Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1 Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Vertragsschluss gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers (AG) und dem Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

1.2 Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem AG.

1.4 Unsere Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB gibt sämtlichen Inhalt der Vereinbarungen wieder, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Durchführung des Vertrages getroffen werden.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Bestellung des AG gilt als Vertragsangebot. Der Vertragsabschluss kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.

2.2 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail oder Fax diese Form wahren.

 

3. Vertragsgegenstand

3.1 Vertragsgegenstand ist

  • die Erbringung dienstvertraglicher Leistungen

  • die Erbringung werkvertraglicher Leistungen

3.2 Die durch uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus unseren Vertragsangeboten und den zugehörigen Leistungsbeschreibungen bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

4. Preise und Zahlung

4.1 Unsere Leistungsangebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich, soweit diese Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

4.2 Die angebotenen Preise sind Nettopreise, worauf die jeweils am Tag der Leistungserbringung gültige gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird.

4.3 Falls nicht anders gekennzeichnet, sind Rechnungen sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung.

4.4 Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.

4.5 Gerät der AG mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen. Die Gewährung von Skonto, Boni und/oder Rabatten ist in diesem Falle hinfällig. Darüber hinaus steht uns das Recht zu, noch nicht vollständig ausgeführte Leistungen einzustellen und die weitere Leistungserbringung von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Wir sind ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4.6 Aufrechnungsrechte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der AG zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.7 Für in sich abgeschlossene Teilleistungen können wir Abschlagszahlungen verlangen. Ferner haben wir Anspruch auf angemessene, regelmäßige Abschlagszahlungen. Teilzahlungen des AG werden gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet.

5. Ausführung

5.1 Liefertermine und (Ausführungs-) Fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart werden.

5.2 Der AG ist bei Nichteinhaltung der verbindlich vereinbarten Termine berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er zuvor schriftlich mit angemessener Frist in Verzug gesetzt hat. In Fällen höherer Gewalt (e. g. Krieg, Terror, Pandemie) oder ähnlicher Ereignisse (e. g. Aussperrung) oder gehen die vom AG zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und zu erteilenden Freigaben nicht rechtzeitig ein, verlängern sich die Liefertermine und (Ausführungs-) Fristen angemessen.

5.3 Ist die Ausführung unserer Leistung unmöglich, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir von der Leistungspflicht befreit. Dem AG stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche zu.

 

6. Mitwirkungspflichten des AG

6.1 Der AG hat alle notwendigen Daten zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der AG ist verpflichtet, den AN zu Beginn des jeweiligen Einzelauftrags in die nach Ziff. 3.1 maßgeblichen Besonderheiten beim AG einzuweisen und ihm alle für die Erbringung der Werkleistung erforderlichen Informationen zu geben, insbesondere durch schriftliche Tätigkeitsanweisung/Leistungsbeschreibung/Merkmalskataloge/Nacharbeitsanweisungen/Prüfanweisungen.

 

7. Gewährleistung

7.1 Bei Vorliegen eines Mangels hat uns der AG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der AG hat Sorge zu tragen, dass uns der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung steht.

7.2 Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, können wir diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels (z.B. erneute Sortierung/Prüfung oder Beauftragung eines Dritten zur Prüfung/Nacharbeit) oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.

7.3 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der AG die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung bzw. Unerheblichkeit des Mangels.

7.4 Die Verjährungsfrist für die nach diesen AGB erbrachten Leistungen beträgt ein Jahr, beginnend mit der Übergabe bzw. Fertigstellung.

7.5 Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der AG den Auftragsgegenstand ordnungsgemäß überprüft und etwaige Mängel gegenüber dem AN gerügt hat. § 377 HGB gilt entsprechend.

 

8. Schadensersatz

8.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 8 beschränkt.

8.2 Wir haften unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3 Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden (maximal jedoch das Doppelte des jeweiligen Auftragswertes). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.4 Soweit unsere Haftung nach dieser Ziffer 8 beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

8.5 Ansprüche des AG gegen uns aus dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.

8.5 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.

 

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort

9.1 Soweit gesetzlich zulässig ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des AG zu klagen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Kontakt

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